Allgemeine
Geschäftsbedingungen der 01051 Telecom GmbH für die
Erbringung von Post-paid-Calling Diensten (insbesondere
"Wertauf")
1. Geltungsbereich
und Vertragsschluss
1. Für
den nachfolgend angegebenen Geltungsbereich werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der 01051 Telecom GmbH, Robert-Bosch-Str. 1, 52525
Heinsberg, (im Folgenden " 01051 Telecom ") wie folgt ab sofort neu
gefasst.
2. 01051
Telecom bietet bundesweit über Einwahlnummern, die von 01051 Telecom bekannt
gegebenen werden, Post-paid-Callingdienste als Mehrwertdienste an, die die
Weitervermittlung von Anrufern zum Gegenstand haben. Diese Dienste werden
insbesondere auch unter dem Namen "Wertauf" und ggf. weiteren
Bezeichnungen angeboten. Für die Erbringung dieser Dienstleistung gelten
insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der
Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), der
Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) sowie ab sofort die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten
gesetzlichen Bestimmungen des TKG, der TKV und der TDSV gelten auch dann, wenn
nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
3. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn 01051
Telecom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Es
gilt jeweils die zu Beginn der Verbindung aktuelle Fassung der im Amtblatt der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten AGB. 01051
Telecom hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit durch Veröffentlichung im
Amtsblatt zu ändern.
5. Der
Vertrag kommt jeweils durch die Wahl der Einwahlrufnummer seitens des Kunden zu
Stande (Angebot), wenn 01051 Telecom die Verbindung erfolgreich herstellt
(Annahme). Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die
Wahl der Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich der
Weitervermittlung geschlossen. Eine erfolgreiche Verbindung ist davon abhängig,
dass der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden (Deutsche Telekom AG), die
Durchschaltung der Verbindung zu 01051 Telecom unterstützt. 01051 Telecom kann
auch weitere Dienste unter anderen Gassen und Rufnummern anbieten und wird
hierzu jeweils die Dienste und Rufnummern in geeigneter Weise bekannt geben.
6. Das
jeweilige Nutzungsverhältnis und dementsprechend der Nutzungsvertrag enden
jeweils mit der Beendigung der Verbindung durch den Kunden oder 01051 Telecom
bzw. den Teilnehmer, zu dem der Anruf weiter vermittelt wurde.
2. Weitervermittlungsleistung
1. 01051
Telecom bietet bundesweit Weitervermittlungsdienste an, die aus dem nationalen
Festnetz der Deutschen Telekom AG und einigen Mobilfunknetzen erreichbar sind.
Diese Calling-Dienste gewähren dem Kunden als Mehrwertdienst die
Weitervermittlung von Anrufern zu Telefonanschlüssen des nationalen oder
internationalen Festnetzes oder des nationalen oder internationalen
Mobilfunknetzes, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der
Deutschen Telekom AG mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern
geschlossen sind.
2. Die
Einwahl erfolgt über die jeweils bekannt gegebenen Einwahlnummern des
Dienstes, indem zusätzlich zu der jeweiligen "Einwahlnummer" des Dienstes
die gewünschte Vorwahl plus Zielteilnehmerrufnummer eingegeben wird. Hierdurch
ist automatisch sichergestellt, dass der Kunde mit dem jeweiligen Dienst von
01051 Telecom verbunden wird, der die Verbindung mit dem gewünschten Ziel
vornimmt. Wählt der Kunde beispielsweise aus Berlin (oder einem anderen Ort)
für eine Weitervermittlung nach Hamburg die Einwahlrufnummer und zusätzlich die
gewünschte Teilnehmerrufnummer in Hamburg (also z.B. 040 1234567), wird er mit
dem für die Vermittlung nach Hamburg zuständigen Dienst verbunden und sodann nach
Hamburg zu dem gewünschten Zielteilnehmer weitervermittelt. Für eine
Vermittlung in die USA ist z.B. die Einwahlnummer plus 001 plus die gewünschte
nationale Rufnummer zu wählen. Wertauf kann auch weitere Calling Dienste
unter anderen Rufnummern sowie ggf. weiteren Gassen anbieten und wird hierzu
dann die jeweiligen Rufnummern in geeigneter Weise bekannt geben.
3. Das
für die Herstellung der Verbindung betriebene Telekommunikationsnetz weist eine
über einen Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf.
4. Die
gewerbliche Nutzung der Leistungen von 01051 Telecom oder deren Wiederverkauf
ist nur nach Zustimmung von 01051 Telecom zulässig.
3. Entgelte
1. Der
Kunde ist zur Zahlung der Verbindungsentgelte verpflichtet. Der Kunde ist
hierbei für jede Nutzung seines Telefonanschlusses entgeltpflichtig, die er zu
vertreten hat. Dies schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde gestattet
oder in zurechenbarer Weise ermöglicht hat. Die Preise enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer.
2. Die
Entgelte ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen
Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich
aus der Zielrufnummer ergibt. Die Entgelte werden gemäß dieser Preisliste und
dem gewünschten Ziel zum Anfang der Verbindung entgeltfrei angesagt.
3. Der
Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger
Zustimmung von 01051 Telecom auf einen Dritten übertragen und nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur
wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Rechnungsstellung
und Verzug
1. Die
erbrachten Dienstleistungen werden mit der Telefonrechnung des
Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, im Regelfall die Deutschen Telekom AG. Die
Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.
2. Der
Kunde erklärt mit der Nutzung der Dienste von 01051 Telecom ausdrücklich die
Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der Deutschen Telekom AG, erteilten
Einzugsermächtigung auf Forderungen der 01051 Telecom aus dem vorliegend
beschriebenen Vertragsverhältnis. In diesem Fall werden die Rechnungsbeträge
von der Deutschen Telekom AG ca. 10 Tage nach Rechnungsdatum eingezogen. Werden
Lastschriften aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, so hat der
Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
3. Der
Kunde kommt unbeschadet der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB in Verzug,
wenn er den fälligen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach
Rechnungserhalt ausgleicht. Rechnungsbeträge von 01051 Telecom sind deshalb
gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmernetzbetreibers an diesen zu
begleichen. Die Begleichung hat für den Kunden befreiende Wirkung.
4. Der
Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist
schriftlich geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers
bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
5. Zusätzlich
sind 01051 Telecom sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber
spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus
Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden
Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16 Abs.
2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch,
wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem
rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
6. Erhält
der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit
Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu 01051 Telecom in dieser
Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht
bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem
Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
5. Leistungsstörungen
1. 01051
Telecom ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen
und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
2. Im
Falle höherer Gewalt wird 01051 Telecom in jedem Falle von der Leistungspflicht
befreit.
6. Haftung
1. Für
Vermögensschäden haftet 01051 Telecom gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem
Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist
die Haftung auf Euro 10 Millionen je schadenverursachendes Ereignis begrenzt.
übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in
dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur
Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden
vorsätzlich verursacht wurde.
2. Für
andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet
01051 Telecom für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur, falls 01051 Telecom oder ihre Erfüllungsgehilfen eine
wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 01051 Telecom oder ihrer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf
solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare
Schaden wird mit maximal Euro 12.500 beziffert.
3. Die
Haftung von 01051 Telecom für zugesicherte Eigenschaften und Personenschäden
sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Soweit
die Haftung von 01051 Telecom wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen
Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 01051 Telecom.
7. Datenschutz
1. Rechtsgrundlage
für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der
Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG und das TKG bzw. eine andere
Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
2. Eine
Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich
ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten),
zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten),
sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten). Abrechnungsdaten werden bis zu 6
Monaten nach Rechnungsstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden in
der vom Kunden gewünschten Form gespeichert.
3. Sofern
der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden
Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen
zu 01051 Telecom bekannt gegeben.
4. 01051
Telecom wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
8. Pflichten
des Kunden
1. Der
Kunde darf die Verbindungen zu 01051 Telecom nur bestimmungsgemäß und nach
Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen
Fassung benutzen.
2. Der
Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen
auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur
des von 01051 Telecom zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
9. Schlussbestimmungen
1. Der
Gerichtsstand ist Aachen, soweit der Kunde Kaufmann ist.
2. Zwischen
dem Kunden und der 01051 Telecom kommt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
3. Der
Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der 01051 Telecom auf einen Dritten übertragen.
4. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen dennoch wirksam.